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postheadericon Website-Betreiber haften beim Facebook „like“- Button!

Auch wenn einem der Facabook like Button täglich begegnet – was die wenigsten wissen: Jede einzelne Webseite, die einen Facebook-Button (“Gefällt mir”) eingebaut hat, wird Ihren Besuch zu Facebook senden – auch ohne, dass Sie den Button drücken?! Ein interessantes und überraschendes Thema aus dem sehr empfehlenswerten Magazin Website Boosting – Ausgabe 11-12/2010:

Eine unüberschaubare Zahl von Websites aus allen Branchen nutzen den „Gefällt-mir“-Button. Und die Verantwortlichen der Unternehmen wissen nicht, dass sie dabei Geldstrafen von bis zu 50.000 EUR sowie Abmahnungen von Wettbewerbern riskieren. „Wenn der erste Vorstand eines DAX-Konzerns als letztlich Verantwortlicher in die Haftung genommen wird, wird wohl mehr als ein Kopf im Unternehmen rollen und genauso schnell ein ´De-Hype´ und Ernüchterung einsetzen“, so Prof. Dr. Mario Fischer, Chefredakteur des Magazins Website Boosting im Editiorial zur neuesten Ausgabe. Er stützt diese Aussage auf eine Analyse des Experten und Rechtsanwaltes Dr. Martin Bahr. Der Medien- und Wett-bewerbsrechtler führt aus: „Die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus dem „Like-Button“ ergeben, sind mannigfaltig. Zum einen liegt in der fehlenden Aufklärung durch den Seiten-Betreiber eine eigene Datenschutzverletzung. Nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 TMG handelt ordnungswidrig, wer die Besucher seiner Webseite nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig informiert. Eine solche Handlung kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,- EUR geahndet werden. Der deutsche Portal-Betreiber kann sich dabei nicht damit herausreden, dass ihm die Tatsache, dass Facebook bestimmte personenbezogene Daten an sich schickt, nicht bekannt war, denn auch ein leicht fahrlässiges Verhalten stellt das Gesetz unter Strafe.

Noch weitreichender sind die wettbewerbsrechtlichen Folgen. Bindet ein Unternehmen den Button auf seine Webseite ein, so haftet es nach ständiger Rechtsprechung als sogenannter Mitstörer. Es ist zwar nicht der eigentliche Rechtsverletzer, jedoch leistet es der Datenschutzverletzung Vorschub, indem es dieses Tool nutzt. Darüber hinaus begeht der Seiten-Betreiber einen eigenen Wettbewerbsverstoß, wenn er seine User nicht ausreichend aufklärt. In einem solchen Fall kann ihn jeder Mitbewerber, jeder Wettbewerbsverein und jede Verbraucherzentrale kostenpflichtig abmahnen und von ihm eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfordern.“

Und weiter: „Zahlreiche Regelungen von Facebook sind nach deutschem Datenschutzrecht klar rechts-widrig und stellen sogar Ordnungswidrigkeiten, wenn nicht Straftaten dar.“, so Dr. Bahr. Die Frage, warum in der Praxis trotzdem nichts passiert, beantwortet er auch. „Die Verfolgung von Datenschutzverletzungen ist grundsätzlich Angelegenheit der Bundesländer. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind in aller Regel sowohl personell als auch sachlich chronisch unterbesetzt. Die Verfolgung von Rechtsverletzungen oder die Verhängung von Bußgeldern hat nach wie vor Seltenheitswert.“

Ihr Kontakt:

Mario Fischer
Chefredakteur und Herausgeber
E-Mail: [email protected]
Dr. Martin Bahr
Rechtsanwalt und Autor
E-Mail: [email protected]

Das Magazin „Webite Boosting“ richtet sich an alle, die erfolgreich eine Webpräsenz, einen Shop oder ein Portal planen oder betreiben wollen. Die Themenbereiche gehen daher auch konsequent vom „Besucher–holen“, also dem Online-Marketing (z. B. Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinen-Marketing, Newsletter oder Virales Marketing) über „Besucher halten“, also die benutzerfreundliche Gestaltung (Usability), die Konversionsoptimierung bis hin zum Testing, der Nutzung von Tools und Diensten und zum effizienten Web-Controlling. Ausrichtung, Anspruch und fachliches Niveau halten sowohl für Einsteiger verständliche Überblicke bereit, geben aber auch Profis genügend umfassendes Detailwissen und die richtigen Werkzeuge an die Hand. Website Boosting erscheint alle zwei Monate und kostet 9,80 Euro.

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